Verkehrsrecht - Ihr Rechtsanwalt in Hamburg

Unfall, Verkehrszivilrecht, Fahrzeugschaden, Fahrzeugausfall, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Geschwindigkeitsübertretungen, Abstandsunterschreitungen, Alkohol am Steuer, Trunkenheit im Verkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis sind die klassischen Problemfelder des Verkehrsrechts. Diese Internetseite soll Ihnen einen Überblick verschaffen, für weitergehende Fragen und die außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung steht Ihnen unser Anwaltsteam gerne zur Verfügung.

Ein Unfall ist immer ärgerlich, die Abwicklung oder auch die Durchsetzung der Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung können nervenaufreibend sein.  

Sind Personen bei dem Unfall verletzt worden, so stehen Schmerzensgeldforderungen im Raum; aber auch der Ausfall auf der Arbeit oder im Haushalt (Haushaltsführungsschaden) können gegebenenfalls als Schadenspositionen geltend gemacht werden.  

Im Bereich des Rechts der Ordnungswidrigkeiten sind die typischen Verstöße „zu schnelles Fahren“ (Geschwindigkeitsüberschreitungen), aber auch Abstandunterschreitungen, Rotlichtverstöße oder Alkohol am Steuer.  

Steht eine verkehrsrechtliche Straftat im Raum, wie die Trunkenheit im Verkehr oder auch die Fahrerflucht oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs z.B. durch zu knappes Einscheren vor dem Hintermann, so kann ein Anwalt oft hilfreich zur Seite stehen oder das Verfahren in enger Zusammenarbeit mit dem Mandanten ganz übernehmen.  

Unsere Anwälte stehen Ihnen in allen Bereichen des Verkehrsrechts zur Verfügung - sprechen Sie uns an!

Rechtsanwälte Salchow & Matzek
Rechtsanwälte Salchow & Matzek

Verkehrsrecht aktuell - News

18.05.2012

Ärger über den Hintermann - „Ausbremsen“ nicht erlaubt

Wenn ein Autofahrer sich über seinen Hintermann ärgert, z.B. weil dieser zu nah auffährt, so wird nicht selten die Bremse angetippt, um dem Hintermann „einen Schrecken einzujagen“.   Dieses Mannöver kann einen jedoch...[mehr]

29.11.2011

Ein Eichhörnchen ist kein Hase – DNA-Analysen helfen bei der Wahrheitsfindung

Eine Autofahrerin hatte nach einem Zusammenstoß mit einem Tier den wirtschaftlichen Totalschaden an ihrem Fahrzeug in Höhe von ca. 7.000 EUR gegenüber ihrer Teilkaskoversicherung geltend gemacht. Dabei gab sie an, dass das...[mehr]